Inhalt
- Betrifft NIS-2 auch Ihr Unternehmen?
- Warum Ihr KI-System in den Geltungsbereich fällt
- Fünf Stellen, an denen KI die NIS-2-Pflichten berührt
- Was ein KI-Vorfall ist — und wann die Uhr läuft
- Was das für den Bau eines KI-Systems bedeutet
- Was NIS-2 nicht ist
Seit dem 6. Dezember 2025 gilt in Deutschland das NIS-2-Umsetzungsgesetz. Es gibt keine Übergangsfrist: Wer betroffen ist, ist es seit dem Tag der Verkündung. Im selben Zeitraum führen viele dieser Unternehmen ihr erstes KI-System ein — und behandeln beides als getrennte Vorhaben. Das ist der Fehler.
Denn NIS-2 fragt nicht danach, ob ein System „KI“ ist. Es fragt, ob es zur Erbringung Ihrer Dienste gehört. Ein Sprachmodell, das Angebote schreibt, Rechnungen liest oder den Support beantwortet, gehört dazu.
Betrifft NIS-2 auch Ihr Unternehmen?
Zwei Bedingungen müssen zusammenkommen: Ihr Unternehmen ist in einem der regulierten Sektoren tätig, und es überschreitet bestimmte Größenschwellen. Beides zusammen entscheidet, nicht eines allein.
Die Selbsteinschätzung ersetzt dabei keine Prüfung. Das BSI stellt eine Betroffenheitsprüfung bereit; wer in der Nähe der Schwellen liegt oder als Zulieferer in einer regulierten Lieferkette hängt, sollte sie einmal sauber durchlaufen und das Ergebnis dokumentieren. Auch ein Nein ist ein Ergebnis, das man später belegen können will.
Warum Ihr KI-System in den Geltungsbereich fällt
Die Risikomanagementpflicht bezieht sich auf alle informationstechnischen Systeme, Komponenten und Prozesse, die Sie zur Erbringung Ihrer Dienste nutzen. Ein KI-System ist keine Ausnahmekategorie, sondern ein IT-System mit ein paar unangenehmen Eigenheiten: Es hat Zugriff auf viele Daten gleichzeitig, es ist über Schnittstellen mit anderen Systemen verbunden, und es wird oft von Fachabteilungen eingeführt, ohne dass die IT davon weiß.
Genau diese drei Eigenschaften machen es aus Sicht der Informationssicherheit interessant — und aus Sicht der Dokumentation aufwendig.
Fünf Stellen, an denen KI die NIS-2-Pflichten berührt
1. Lieferkette. Ein Cloud-Modell ist ein Dienstleister in Ihrer Lieferkette. Die Sicherheit dieser Kette gehört ausdrücklich zu den Risikomanagementmaßnahmen. Das heißt: Sie brauchen eine Antwort darauf, welcher Anbieter welche Daten verarbeitet, wo, und was bei dessen Ausfall passiert.
2. Zugriffskontrolle und Mehr-Faktor-Authentisierung. Wer darf das Modell mit welchen Datenbeständen sprechen lassen? Ein Assistent, der auf das gesamte Laufwerk sieht, macht jede Rechteverwaltung dahinter wirkungslos.
3. Protokollierung. Ohne Protokoll lässt sich ein Vorfall weder erkennen noch melden. Bei KI-Systemen heißt das: Wer hat wann welche Anfrage gestellt, welche Quellen wurden herangezogen, welche Änderung wurde ausgelöst.
4. Schulung. NIS-2 verlangt Schulungen — und ausdrücklich auch eine Schulung der Geschäftsleitung. Die Verantwortung lässt sich nicht an die IT delegieren.
5. Meldepflicht. Der Punkt, der die meisten überrascht. Dazu der nächste Abschnitt.
Was ein KI-Vorfall ist — und wann die Uhr läuft
Ein erheblicher Sicherheitsvorfall ist im BSI-Gesetz definiert als ein Vorfall, der schwerwiegende Betriebsstörungen oder finanzielle Verluste verursacht hat oder verursachen kann — oder andere durch erhebliche materielle oder immaterielle Schäden beeinträchtigt (§ 2 Nr. 11 BSIG).
Auf ein KI-System übertragen: Ein Assistent, der über eine manipulierte Eingabe interne Unterlagen nach außen gibt, ist ein solcher Vorfall. Ein Modell, das eine Woche lang falsche Preise in Angebote schreibt, kann einer sein. Ein abgestürzter Chatbot ohne Datenabfluss in der Regel nicht.
Läuft die Uhr, läuft sie in drei Stufen — gerechnet ab Kenntniserlangung, nicht ab Bestätigung:
- 24 Stunden: frühe Erstmeldung mit Einstufung, vorläufiger Beschreibung und der Angabe, ob der Vorfall unter Kontrolle ist
- 72 Stunden: Folgemeldung mit Ursache, Schweregrad und getroffenen Maßnahmen
- ein Monat: Abschlussmeldung, sonst weitere Folgemeldung
„Im Allgemeinen gilt jedoch Schnelligkeit vor Vollständigkeit. Das bedeutet, dass ein Vorfall möglichst früh gemeldet werden soll, unabhängig von den vorliegenden Informationen.“
Zwei Details, die in der Praxis wehtun: Eine abgegebene Meldung lässt sich nicht zurückziehen, nur durch eine Folgemeldung korrigieren. Und die 24 Stunden sind eine Höchstfrist, keine Bearbeitungszeit.
Was das für den Bau eines KI-Systems bedeutet
Wer weiß, dass er im Ernstfall binnen 24 Stunden erklären muss, was passiert ist, baut anders. Drei Entscheidungen fallen dann früher:
Protokoll vor Bequemlichkeit. Jede Anfrage, jede herangezogene Quelle, jede ausgelöste Änderung wird mitgeschrieben. Das ist im Betrieb lästig und im Vorfall der Unterschied zwischen einer Meldung und einer Vermutung.
Freigabe statt Vollautomatik. Ein System, das selbstständig in andere Systeme schreibt, vergrößert den Schaden eines einzigen Fehlers. Wir lösen das über eine Vorschau mit Ist- und Sollzustand und eine Einzelfreigabe je Änderung — nachzulesen an der laufenden Marketingsteuerung für Zoonea.
Ort der Verarbeitung als bewusste Wahl. Je nach Datenbestand kann ein Modell auf eigener Hardware die einfachere Antwort auf die Lieferkettenfrage sein. Was das kostet und wann es sich lohnt, steht im Beitrag zum eigenen KI-Server.
Was NIS-2 nicht ist
NIS-2 ist keine KI-Regulierung. Es ersetzt weder die DSGVO noch die KI-Verordnung, und es sagt nichts darüber, ob ein KI-System als Hochrisiko gilt. Es regelt Informationssicherheit — wer betroffen ist, muss sie nachweisbar organisieren, für alle Systeme, KI eingeschlossen.
Umgekehrt gilt: Wer die NIS-2-Hausaufgaben macht, hat einen großen Teil dessen erledigt, was die KI-Verordnung an Dokumentation und Aufsicht verlangt. Die beiden Regelwerke überschneiden sich stärker, als ihre Namen vermuten lassen.
Häufige Fragen
Gilt NIS-2 auch für kleine Unternehmen?
Nicht automatisch. Betroffen ist, wer in einem der regulierten Sektoren tätig ist und die Größenschwellen überschreitet. Kleinere Betriebe können trotzdem mittelbar betroffen sein, wenn sie als Zulieferer in der Lieferkette eines regulierten Unternehmens hängen — dann kommen die Anforderungen über den Vertrag statt über das Gesetz.
Muss ich den Einsatz von KI beim BSI melden?
Nein. Gemeldet werden Sicherheitsvorfälle, nicht Systeme. Registriert wird das Unternehmen, nicht die einzelne Anwendung. Die Frage ist also nicht, ob Sie KI melden müssen, sondern ob Sie einen Vorfall in Ihrem KI-System innerhalb von 24 Stunden erkennen und beschreiben könnten.
Zählt ein Datenabfluss über einen KI-Assistenten als erheblicher Sicherheitsvorfall?
Wenn er zu schwerwiegenden Betriebsstörungen, finanziellen Verlusten oder erheblichen Schäden bei Dritten führt oder führen kann: ja. Die Einstufung nimmt das betroffene Unternehmen selbst vor, und im Zweifel gilt die Empfehlung des BSI — früh melden und später ergänzen, statt zu warten.
Reicht ein Cloud-Anbieter mit Zertifikat als Nachweis?
Als Baustein ja, als Nachweis nein. Die Verantwortung für die Lieferkette bleibt bei Ihnen. Ein Zertifikat des Anbieters beantwortet nicht, welche Daten Sie dorthin geben, wer bei Ihnen darauf zugreifen darf und was passiert, wenn der Dienst ausfällt.