KI-Verordnung
Pflichten nach Rolle und Frist
Was die KI-Verordnung von Ihrem Unternehmen verlangt, hängt an zwei Fragen: In welcher Rolle setzen Sie KI ein, und wofür? Diese Seite zeigt alle Fristen nach dem AI Omnibus, die Pflichten für Anbieter und Betreiber, Verbote, Hochrisiko-Fälle, Transparenz, Aufsicht und ein Vorgehen in sieben Schritten.
Was bedeutet die KI-Verordnung für Ihr Unternehmen?
Für die meisten Unternehmen weniger, als die Schlagzeilen vermuten lassen, und mehr als nichts. Wer KI nutzt, ist Betreiber und fördert die KI-Kompetenz seiner Beschäftigten. Wer einen Chatbot oder generierte Inhalte nach außen gibt, beachtet die Transparenzpflichten. Umfangreiche Pflichten entstehen erst bei Hochrisiko-Systemen, etwa in der Personalauswahl oder bei der Kreditwürdigkeitsprüfung.
Seit dem AI Omnibus, der am 27. Juli 2026 in Kraft getreten ist, gelten für Hochrisiko-Systeme neue Termine. Verbote, Transparenzpflichten und Pflichten für allgemeine KI-Modelle gelten unverändert. In Deutschland wacht seit dem 29. Juli 2026 die Bundesnetzagentur über die Einhaltung.
Diese Seite ordnet die Verordnung von der Systematik über die Fristen bis zum konkreten Vorgehen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung, zeigt aber, welche Fragen Sie für jedes Ihrer Systeme beantworten sollten.
- Was die KI-Verordnung regelt
- Welche Pflicht ab wann gilt
- Anbieter, Betreiber und weitere Rollen
- Was verboten ist
- Wann ein System hochriskant ist
- Pflichten der Betreiber
- Pflichten der Anbieter
- Chatbots, Kennzeichnung, Deepfakes
- KI-Kompetenz nach Artikel 4
- Allgemeine KI-Modelle
- Aufsicht und Bußgelder
- Vorgehen in sieben Schritten
Welche Pflichten betreffen Sie?
Drei kurze Fragen. Danach sehen Sie, welche Kapitel für Sie zuerst zählen.
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Ergebnis besprechenWas regelt die KI-Verordnung?
Pflichten nach Risiko: je höher das Risiko, desto mehr Pflichten.
Die KI-Verordnung ordnet KI-Systeme nach ihrem Risiko und knüpft daran Pflichten. Einige Praktiken sind verboten, Systeme in sensiblen Bereichen gelten als hochriskant, für Chatbots und generierte Inhalte gelten Transparenzpflichten, und für den großen Rest bleibt es bei der Förderung der KI-Kompetenz. Die Verordnung (EU) 2024/1689, auch EU AI Act genannt, gilt in allen Mitgliedstaaten unmittelbar.
| Gruppe | Was darunter fällt | Folge |
|---|---|---|
| Verbotene Praktiken | Manipulation, Ausnutzen von Schwächen, Social Scoring und weitere Praktiken nach Artikel 5 | Verboten seit 2. Februar 2025, zwei weitere ab 2. Dezember 2026 |
| Hochrisiko-Systeme | KI in sensiblen Bereichen wie Personal, Kredit, Bildung oder als Sicherheitsbauteil in Produkten | Umfangreiche Pflichten für Anbieter und Betreiber, ab 2. Dezember 2027 bzw. 2. August 2028 |
| Transparenzpflichten | Chatbots, generierte Inhalte, Deepfakes, Emotionserkennung | Hinweis und Kennzeichnung nach Artikel 50, seit 2. August 2026 |
| Übrige KI-Systeme | Der größte Teil der Anwendungen im Unternehmen, etwa Suche, Zusammenfassung, Klassifikation | Keine besonderen Pflichten außer der KI-Kompetenz nach Artikel 4 |
| Allgemeine KI-Modelle | Große Sprach- und Bildmodelle, die vielen Zwecken dienen | Pflichten für die Anbieter der Modelle, seit 2. August 2025 |
Entscheidend ist der Verwendungszweck, nicht die Technik. Dasselbe Sprachmodell kann in einer internen Wissensdatenbank keine besonderen Pflichten auslösen und in der Bewerberauswahl als Hochrisiko-System gelten. Deshalb wird jedes System einzeln eingeordnet.
Was gilt als KI-System im Sinne der Verordnung?
Ein maschinengestütztes System, das mit einem gewissen Grad an Selbstständigkeit arbeitet und aus Eingaben ableitet, wie es Ergebnisse wie Vorhersagen, Inhalte, Empfehlungen oder Entscheidungen erzeugt. Klassische Software mit fest programmierten Regeln fällt nicht darunter. Sprachmodelle, Bilderkennung und lernende Prognosen schon.
Gilt die Verordnung auch für Unternehmen außerhalb der EU?
Ja, wenn ihre Systeme in der EU auf den Markt kommen oder ihre Ergebnisse in der EU verwendet werden. Für Sie als Kunde heißt das: Auch ein Anbieter aus den USA muss die Pflichten erfüllen, und Sie können sich darauf berufen.
Als Nächstes · Kapitel 02Welche Pflicht ab wann gilt↓Welche Pflicht gilt ab wann?
Acht Termine, von Februar 2025 bis August 2028.
Die Pflichten greifen gestaffelt. Verbote, Pflichten für allgemeine KI-Modelle und Transparenzpflichten gelten bereits. Der AI Omnibus hat im Juli 2026 nur die Pflichten für Hochrisiko-Systeme verschoben, weil die harmonisierten Normen und Prüfstellen noch nicht bereitstanden.
| Termin | Was gilt | Stand |
|---|---|---|
| 2. Februar 2025 | Verbote bestimmter Praktiken; KI-Kompetenz nach Artikel 4 | gilt |
| 2. August 2025 | Pflichten für Anbieter allgemeiner KI-Modelle | gilt |
| 27. Juli 2026 | AI Omnibus, Verordnung (EU) 2026/1744, in Kraft | gilt |
| 29. Juli 2026 | KI-MIG in Kraft, Bundesnetzagentur als zentrale Aufsicht | gilt |
| 2. August 2026 | Transparenzpflichten nach Artikel 50 | gilt |
| 2. Dezember 2026 | Markierung für generative Systeme, die vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren; zwei neue Verbote | ab diesem Tag |
| 2. Dezember 2027 | Pflichten für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III | verschoben |
| 2. August 2028 | Pflichten für Hochrisiko-Systeme nach Anhang I (Sicherheitsbauteil in Produkten) | verschoben |
Den Hintergrund zum AI Omnibus und zur Frist am 2. Dezember 2026 erklärt unser Fachbeitrag zum AI Omnibus. Alle Stichtage bis Januar 2027, auch zu Daten und Rechnungen, stehen im Fristenkalender zum Jahresende.
Was hat der AI Omnibus geändert?
Die Verordnung (EU) 2026/1744 gilt seit dem 27. Juli 2026. Sie verschiebt die Pflichten für Hochrisiko-Systeme, fasst den Begriff des Sicherheitsbauteils enger, ergänzt zwei Verbote, wandelt die Pflicht zur KI-Kompetenz in eine Pflicht zur Förderung um und erweitert Erleichterungen für kleinere Unternehmen. Verbote, Transparenzpflichten und Pflichten für allgemeine Modelle blieben unverändert in Kraft.
Ist die Verschiebung eine Entwarnung für Hochrisiko-Systeme?
Sie verschafft Zeit, der Aufwand bleibt derselbe. Risikomanagement, Dokumentation, Datenqualität und menschliche Aufsicht entstehen nicht in einem Quartal. Der Gewinn liegt darin, dass bis dahin die Normen vorliegen sollen, gegen die geprüft wird. Wer ein solches System plant, beginnt mit der Vorbereitung am besten jetzt.
Als Nächstes · Kapitel 03Anbieter, Betreiber und weitere Rollen↓Sind Sie Anbieter oder Betreiber?
Die Rolle entscheidet über fast alle Pflichten.
Wer KI einkauft und nutzt, ist in aller Regel Betreiber. Wer ein System unter eigenem Namen anbietet, ist Anbieter. Die meisten Pflichten der Verordnung treffen den Anbieter. Betreiber haben engere Pflichten, die am Verwendungszweck ansetzen.
| Rolle | Wer gemeint ist | Typisches Beispiel |
|---|---|---|
| Anbieter | Entwickelt ein KI-System oder lässt es entwickeln und bringt es unter eigenem Namen auf den Markt oder nimmt es in Betrieb | Softwarehaus, Hersteller, auch ein Unternehmen mit eigenem Chatbot für Kunden |
| Betreiber | Setzt ein KI-System in eigener Verantwortung beruflich ein | Fast jedes Unternehmen, das KI nutzt |
| Einführer | Bringt ein KI-System eines Anbieters außerhalb der EU auf den EU-Markt | Importeur |
| Händler | Stellt ein KI-System auf dem Markt bereit, ohne Anbieter oder Einführer zu sein | Vertriebspartner, Reseller |
Die Rolle wird je System bestimmt. Ein Unternehmen kann für den eingekauften Assistenten Betreiber sein und für den selbst gebauten Chatbot auf seiner Website Anbieter.
Wann wird ein Betreiber zum Anbieter?
Nach Artikel 25 in drei Fällen bei Hochrisiko-Systemen: wenn Sie Ihren Namen oder Ihre Marke auf ein solches System setzen, wenn Sie es wesentlich verändern oder wenn Sie den Zweck eines Systems so ändern, dass es hochriskant wird, etwa ein allgemeiner Assistent, der künftig Bewerbungen vorsortiert. Dann übernehmen Sie die Anbieterpflichten.
Wer ist Anbieter, wenn wir ein Modell über eine Schnittstelle einbauen?
Für das Modell bleibt es der Modellanbieter. Für das System, das Sie daraus bauen und unter eigenem Namen einsetzen, können Sie selbst Anbieter sein. Ob und mit welchen Pflichten, hängt an Zweck und Risikoklasse des Systems und wird im Einzelfall geprüft.
Als Nächstes · Kapitel 04Was verboten ist↓Welche KI-Praktiken sind verboten?
Acht Praktiken seit Februar 2025, zwei weitere ab Dezember 2026.
Verboten sind Praktiken, die Menschen manipulieren, ihre Schwächen ausnutzen oder sie unzulässig bewerten und überwachen. Diese Verbote gelten seit dem 2. Februar 2025 für alle, die KI entwickeln oder einsetzen.
- Manipulation. Unterschwellige oder täuschende Techniken, die Entscheidungen erheblich beeinflussen.
- Ausnutzen von Schwächen. Etwa wegen Alter, Behinderung oder sozialer Lage.
- Social Scoring. Bewertung von Menschen nach Sozialverhalten mit benachteiligenden Folgen.
- Vorhersage von Straftaten allein auf Grundlage von Profiling oder Persönlichkeitsmerkmalen.
- Gesichtsdatenbanken durch ungezieltes Auslesen von Bildern aus dem Internet oder von Kameras.
- Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen, außer aus medizinischen oder Sicherheitsgründen.
- Biometrische Kategorisierung nach sensiblen Merkmalen wie politischer Meinung oder sexueller Orientierung.
- Biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung im öffentlichen Raum zur Strafverfolgung, mit engen Ausnahmen.
Ab dem 2. Dezember 2026 kommen zwei Verbote aus dem AI Omnibus hinzu: KI zur Erzeugung von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs und KI, die intime Darstellungen identifizierbarer Personen ohne deren Einwilligung erzeugt. Erfasst sind auch allgemeine Bild- und Videogeneratoren, wenn eine solche Nutzung vorhersehbar ist und Schutzvorkehrungen fehlen.
Ist Stimmungsanalyse im Kundenservice verboten?
Das Verbot der Emotionserkennung bezieht sich auf Arbeitsplatz und Bildung und auf biometrische Daten wie Gesicht oder Stimme. Eine Auswertung, ob eine E-Mail eine Beschwerde enthält, ist eine Textklassifikation und keine biometrische Emotionserkennung. Wer Stimmen von Anrufern oder Beschäftigten auswertet, prüft den Einsatz genau.
Was bedeutet das neue Verbot für Unternehmen mit Bildgeneratoren?
Wer Bild- oder Videogeneratoren in eigene Produkte einbaut, etwa für Avatare oder virtuelle Anproben, legt Schutzvorkehrungen fest und dokumentiert sie. Bei eingekauften Werkzeugen fragen Sie den Anbieter, wie er das umsetzt.
Als Nächstes · Kapitel 05Wann ein System hochriskant ist↓Wann gilt ein KI-System als hochriskant?
Zwei Wege: als Sicherheitsbauteil in Produkten oder in einem der Bereiche aus Anhang III.
Hochriskant ist ein System, das als Sicherheitsbauteil in einem regulierten Produkt steckt (Anhang I) oder in einem der Bereiche aus Anhang III eingesetzt wird. Für Anhang III gelten die Pflichten ab dem 2. Dezember 2027, für Anhang I ab dem 2. August 2028.
| Bereich nach Anhang III | Beispiele |
|---|---|
| Biometrie | Biometrische Fernidentifizierung, Kategorisierung, Emotionserkennung, soweit zulässig |
| Kritische Infrastruktur | Sicherheitsbauteile in Verkehr, Wasser, Gas, Wärme, Strom und digitaler Infrastruktur |
| Bildung | Zugang, Bewertung von Lernergebnissen, Überwachung in Prüfungen |
| Beschäftigung und Personal | Auswahl von Bewerbern, Entscheidungen über Beförderung, Kündigung, Aufgabenverteilung, Leistungsbewertung |
| Wesentliche Dienste | Kreditwürdigkeit natürlicher Personen, Risikobewertung und Preisbildung in Lebens- und Krankenversicherung, öffentliche Leistungen, Notrufe |
| Strafverfolgung, Migration, Justiz | Einsatz durch Behörden und Gerichte, Beeinflussung von Wahlen |
Für Unternehmen im Mittelstand sind zwei Bereiche besonders wichtig: Personal, etwa die Vorauswahl von Bewerbungen, und wesentliche Dienste, etwa die Kreditwürdigkeitsprüfung von Privatkunden oder die Preisbildung in der Lebens- und Krankenversicherung. Wie KI im Recruiting sauber eingesetzt wird, beschreibt unser Fachbeitrag zu KI im Recruiting.
Gibt es Ausnahmen innerhalb von Anhang III?
Ja. Ein System gilt nach Artikel 6 Absatz 3 nicht als hochriskant, wenn es kein erhebliches Risiko birgt, etwa weil es nur eine eng begrenzte Verfahrensaufgabe erledigt oder das Ergebnis einer menschlichen Tätigkeit verbessert. Systeme, die Profile natürlicher Personen erstellen, bleiben hochriskant. Wer die Ausnahme nutzt, dokumentiert die Begründung.
Was hat der AI Omnibus beim Sicherheitsbauteil geändert?
Der Begriff ist enger gefasst. Systeme, die Nutzer nur unterstützen oder die Leistung verbessern, gelten nicht automatisch als Sicherheitsbauteil, wenn ihr Ausfall keine Gefahr für Gesundheit oder Sicherheit schafft. Für Maschinen gelten die Anforderungen über die Maschinenverordnung. Mehr dazu im Baustein KI in der Fertigung.
Als Nächstes · Kapitel 06Pflichten der Betreiber↓Was müssen Betreiber von Hochrisiko-Systemen tun?
Acht Pflichten, die meisten organisatorisch.
Betreiber setzen das System bestimmungsgemäß ein, beaufsichtigen es, bewahren Protokolle auf und informieren Beschäftigte und Betroffene. Diese Pflichten nach Artikel 26 gelten ab dem 2. Dezember 2027 für Systeme nach Anhang III.
| Pflicht | Was dazugehört | Grundlage |
|---|---|---|
| Bestimmungsgemäß nutzen | Technische und organisatorische Maßnahmen, damit das System nach der Gebrauchsanweisung eingesetzt wird | Art. 26 Abs. 1 |
| Menschliche Aufsicht | Personen mit Kompetenz, Schulung und Befugnis beaufsichtigen das System | Art. 26 Abs. 2 |
| Eingabedaten | Wo Sie die Eingabedaten steuern, sind sie relevant und ausreichend repräsentativ | Art. 26 Abs. 4 |
| Überwachen und melden | Betrieb beobachten, Risiken und schwerwiegende Vorfälle an Anbieter und Behörde melden | Art. 26 Abs. 5 |
| Protokolle aufbewahren | Automatisch erzeugte Protokolle mindestens sechs Monate aufbewahren | Art. 26 Abs. 6 |
| Beschäftigte informieren | Vor dem Einsatz am Arbeitsplatz Beschäftigte und ihre Vertretung informieren | Art. 26 Abs. 7 |
| Betroffene informieren | Personen, über die das System mitentscheidet, erfahren das | Art. 26 Abs. 11 |
| Grundrechte-Folgenabschätzung | Für öffentliche Stellen, Anbieter öffentlicher Dienste sowie bei Kreditwürdigkeit und Versicherungspreisen | Art. 27 |
Viele dieser Punkte decken sich mit dem, was Datenschutz und Mitbestimmung ohnehin verlangen. Die Informationen aus der Gebrauchsanweisung des Anbieters nutzen Sie auch für die Datenschutz-Folgenabschätzung. Wo ein Betriebsrat besteht, bestimmt er beim Einsatz solcher Systeme in aller Regel mit.
Wie viel Aufwand bedeutet die menschliche Aufsicht?
Sie verlangt Personen, die das System verstehen, seine Ergebnisse einordnen und im Zweifel übergehen dürfen. Praktisch heißt das: benannte Verantwortliche, eine Schulung zum System und ein Ablauf, in dem Entscheidungen über Menschen von einem Menschen getroffen oder bestätigt werden. Das Muster heißt Human in the Loop.
Was gilt für Banken und Versicherer?
Für beaufsichtigte Finanzunternehmen gelten Überwachungs- und Protokollpflichten als erfüllt, wenn sie den Governance- und Dokumentationsregeln des Finanzaufsichtsrechts folgen. Zuständig bleibt in Deutschland die BaFin, die im Dezember 2025 eine Orientierungshilfe zu IKT-Risiken beim KI-Einsatz veröffentlicht hat.
Als Nächstes · Kapitel 07Pflichten der Anbieter↓Was müssen Anbieter von Hochrisiko-Systemen leisten?
Acht Anforderungen vom Risikomanagement bis zur CE-Kennzeichnung.
Anbieter weisen nach, dass ihr System sicher, nachvollziehbar und beaufsichtigbar ist. Dazu gehören Risikomanagement, Datenqualität, Dokumentation, Protokollierung, Gebrauchsanweisung, menschliche Aufsicht, Robustheit und ein Qualitätsmanagement mit Konformitätsbewertung.
| Anforderung | Worum es geht |
|---|---|
| Risikomanagement | Über den ganzen Lebenszyklus, mit Prüfung und Gegenmaßnahmen |
| Daten und Datenqualität | Trainings-, Validierungs- und Testdaten nach festgelegten Kriterien |
| Technische Dokumentation | Aufbau, Zweck, Grenzen und Prüfergebnisse, für kleinere Unternehmen vereinfacht |
| Protokollierung | Automatische Aufzeichnung von Ereignissen im Betrieb |
| Gebrauchsanweisung | Angaben, mit denen Betreiber das System richtig einsetzen und beaufsichtigen |
| Menschliche Aufsicht | Das System ist so gebaut, dass Menschen es wirksam beaufsichtigen können |
| Genauigkeit, Robustheit, Cybersicherheit | Angemessenes Niveau über den gesamten Betrieb |
| Qualitätsmanagement und Konformität | Qualitätsmanagementsystem, Konformitätsbewertung, CE-Kennzeichnung, Registrierung, Beobachtung nach dem Inverkehrbringen |
Für kleine und mittlere Unternehmen und kleine Unternehmen mit mittlerer Kapitalausstattung hat der AI Omnibus die Erleichterungen erweitert: vereinfachte technische Dokumentation, angemessenere Anforderungen an das Qualitätsmanagement und bevorzugter Zugang zu Reallaboren. Das senkt den Aufwand für den Nachweis, die inhaltlichen Anforderungen bleiben.
Braucht jedes Hochrisiko-System eine externe Prüfstelle?
Nein. Für die meisten Systeme nach Anhang III genügt eine interne Konformitätsbewertung durch den Anbieter. Externe Prüfstellen sind vor allem bei bestimmten biometrischen Systemen und bei Produkten vorgesehen, die schon nach ihrem eigenen Produktrecht geprüft werden.
Was können wir als Betreiber vom Anbieter verlangen?
Eine Gebrauchsanweisung mit Zweck, Grenzen, Genauigkeit und Hinweisen zur Aufsicht, die Konformitätserklärung und die Registrierung des Systems. Halten Sie diese Unterlagen in Ihrem Vertrag fest; worauf beim Einkauf zu achten ist, zeigt der Baustein Einkaufen und abnehmen.
Als Nächstes · Kapitel 08Chatbots, Kennzeichnung, Deepfakes↓Was gilt für Chatbots, generierte Inhalte und Deepfakes?
Fünf Transparenzpflichten nach Artikel 50, seit dem 2. August 2026.
Wer mit einer KI spricht, soll das wissen, und künstlich erzeugte Inhalte sollen erkennbar sein. Die Pflichten verteilen sich auf Anbieter und Betreiber. Für die meisten Unternehmen ist der Kern einfach: beim eigenen Chatbot einen klaren Hinweis geben, Deepfakes offenlegen und bei Lieferanten nachfragen, wie sie die Markierung umsetzen.
| Fall | Pflicht | Wer |
|---|---|---|
| Chatbot und Sprachassistent | Nutzer erkennen, dass sie mit einer Maschine kommunizieren | Anbieter |
| Generierte Texte, Bilder, Audio, Video | Maschinenlesbare Markierung als künstlich erzeugt; für Systeme vor dem 2. August 2026 Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026 | Anbieter |
| Deepfakes | Offenlegen, dass Inhalte künstlich erzeugt oder verändert sind | Betreiber |
| Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse | Offenlegen, es sei denn, ein Mensch hat inhaltlich geprüft und trägt die redaktionelle Verantwortung | Betreiber |
| Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung | Betroffene über den Einsatz informieren | Betreiber |
Orientierung geben der Verhaltenskodex der EU-Kommission zur Kennzeichnung vom Juni 2026 und ihre Leitlinien zu Artikel 50 vom 20. Juli 2026. Nach den Leitlinien muss die Prüfung durch einen Menschen inhaltlich sein, damit die Ausnahme für redaktionell verantwortete Texte greift. Was mit Deepfake gemeint ist, erklärt unser Glossar.
Müssen wir unseren Website-Chatbot kennzeichnen?
Nutzer müssen erkennen, dass eine Maschine antwortet. Die Pflicht richtet sich an den Anbieter; wer den Chatbot selbst baut und unter eigenem Namen betreibt, kann Anbieter sein. In jedem Fall ist ein klarer Hinweis zu Beginn des Gesprächs der einfachste Weg, auch wenn jemand über einen geteilten Link mitten ins Gespräch einsteigt.
Gilt die Kennzeichnung auch für Produktbilder im Shop?
Ein realistisch wirkendes Bild einer Person, eines Ortes oder eines Ereignisses, das es so nicht gibt, ist ein Deepfake und wird offengelegt. Eine erkennbar gestaltete Produktgrafik ist das nicht. Im Zweifel ist ein kurzer Hinweis der sichere Weg.
Als Nächstes · Kapitel 09KI-Kompetenz nach Artikel 4↓Was verlangt Artikel 4 zur KI-Kompetenz?
Eine Pflicht zur Förderung, die jedes Unternehmen betrifft.
Unternehmen fördern die KI-Kompetenz ihrer Beschäftigten mit geeigneten Maßnahmen. Seit dem AI Omnibus ist das eine Pflicht zur Förderung statt einer Pflicht, ein bestimmtes Niveau sicherzustellen. Der Nachweis der Maßnahmen ist damit der Kern.
- Schulung nach Rolle. Wer KI nur nutzt, braucht anderes Wissen als wer Ergebnisse über Menschen bewertet.
- Richtlinie. Welche Werkzeuge erlaubt sind, welche Daten hinein dürfen und wer fragt, wenn etwas unklar ist.
- Dokumentation. Wer wann woran teilgenommen hat und welche Regeln gelten.
- Auffrischung. Bei neuen Werkzeugen und neuen Einsatzzwecken.
Eine Musterrichtlinie und Schulungsinhalte nach Rollen finden Sie im Baustein KI-Richtlinie und KI-Kompetenz.
Reicht eine einmalige Schulung?
Als Start ja, auf Dauer selten. Werkzeuge und Einsatzzwecke ändern sich. Bewährt hat sich eine Grundschulung für alle, eine vertiefte Schulung für Rollen mit Verantwortung und eine kurze Auffrischung, wenn ein neues Werkzeug eingeführt wird.
Was hat Schatten-KI mit Artikel 4 zu tun?
Viel. Wo Beschäftigte private KI-Werkzeuge nutzen, fehlen Regeln und Schulung. Ein gutes freigegebenes Angebot und eine klare Richtlinie lösen beides zugleich. Mehr dazu in unserem Fachbeitrag zu Schatten-KI.
Als Nächstes · Kapitel 10Allgemeine KI-Modelle↓Was gilt für allgemeine KI-Modelle wie GPT, Claude oder Gemini?
Pflichten für die Modellanbieter, seit dem 2. August 2025.
Die Pflichten für allgemeine KI-Modelle treffen die Unternehmen, die diese Modelle entwickeln und anbieten. Sie erstellen technische Dokumentation, geben nachgelagerten Anbietern die nötigen Informationen, verfolgen eine Strategie zum Urheberrecht und veröffentlichen eine Zusammenfassung der Trainingsdaten. Für Modelle mit systemischem Risiko kommen Bewertung, Risikominderung und Meldepflichten hinzu.
Wer ein solches Modell nutzt oder in ein eigenes System einbaut, übernimmt diese Pflichten nicht. Für Sie zählt, dass der Modellanbieter Ihnen die Informationen liefert, die Sie für Ihr eigenes System brauchen. Ein Überblick über die Modelle steht im Baustein KI-Modelle; was ein Foundation Model ist, erklärt das Glossar.
Sind offene Modelle wie Llama oder Mistral ausgenommen?
Teilweise. Für Modelle unter einer freien und offenen Lizenz gelten erleichterte Pflichten, solange kein systemisches Risiko besteht. Die Strategie zum Urheberrecht und die Zusammenfassung der Trainingsdaten bleiben. Für Sie als Nutzer ändert das wenig: Sie wählen das Modell nach Aufgabe, Betriebsort und Vertrag.
Werden wir zum Modellanbieter, wenn wir ein Modell nachtrainieren?
In aller Regel nicht. Wer ein Modell für einen eigenen Zweck anpasst, etwa per Fine-Tuning, bleibt Anbieter des daraus gebauten Systems. Zum Anbieter eines allgemeinen Modells wird nur, wer ein Modell in erheblichem Umfang verändert und selbst allgemein anbietet.
Als Nächstes · Kapitel 11Aufsicht und Bußgelder↓Wer kontrolliert die Einhaltung, und was droht bei Verstößen?
Bundesnetzagentur als zentrale Stelle, Bußgelder nach Schwere.
In Deutschland ist seit dem 29. Juli 2026 die Bundesnetzagentur Marktüberwachungsbehörde, Anlaufstelle und Beschwerdestelle für die KI-Verordnung. Grundlage ist das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG). In bereits regulierten Bereichen bleiben die bisherigen Aufsichten zuständig, etwa die BaFin für den Finanzsektor.
| Verstoß | Bußgeld bis |
|---|---|
| Verbotene Praktiken | bis 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes |
| Übrige Pflichten, etwa für Hochrisiko-Systeme und Transparenz | bis 15 Millionen Euro oder 3 Prozent |
| Falsche oder unvollständige Angaben gegenüber Behörden | bis 7,5 Millionen Euro oder 1 Prozent |
Maßgeblich ist jeweils der höhere der beiden Werte. Für kleine und mittlere Unternehmen gilt der niedrigere. Die Bundesnetzagentur bietet zudem einen KI-Service-Desk mit einem Werkzeug zur ersten Einordnung der Risikoklasse und ein Reallabor, in dem vor allem kleinere Unternehmen neue Systeme mit Begleitung erproben.
Wer kann sich über ein KI-System beschweren?
Jede Person, die einen Verstoß vermutet, bei der Beschwerdestelle der Bundesnetzagentur. Sie bearbeitet die Beschwerde oder gibt sie an die zuständige Behörde weiter. Ein sauberes Inventar mit Rolle und Einstufung je System ist die beste Grundlage, um Fragen schnell zu beantworten.
Haften wir zusätzlich nach anderen Gesetzen?
Ja, die KI-Verordnung tritt neben andere Regeln. Datenschutz, Arbeitsrecht und ab dem 9. Dezember 2026 das neue Produkthaftungsgesetz, das Software ausdrücklich als Produkt erfasst, gelten daneben. Die Prüfung im Einzelfall übernimmt Ihre Rechtsberatung.
Als Nächstes · Kapitel 12Vorgehen in sieben Schritten↓Wie gehen Sie konkret vor?
Sieben Schritte, die meisten ohne Projekt.
Mit einem Inventar Ihrer KI-Systeme beginnen, je System Rolle und Risikoklasse bestimmen und daraus Pflichten und Termine ableiten. Für die meisten Unternehmen ist das Ergebnis überschaubar: Kompetenz fördern, Transparenz beim eigenen Chatbot und Antworten der Lieferanten in den Unterlagen.
| Schritt | Was zu tun ist | Ergebnis |
|---|---|---|
| 1. KI-Inventar | Alle Systeme mit KI erfassen, auch KI in Standardsoftware | Liste der Systeme |
| 2. Rolle klären | Je System: eingekauft heißt meist Betreiber, selbst gebaut oder unter eigenem Namen heißt Anbieter | Rolle je System |
| 3. Risikoklasse bestimmen | Verboten, hochriskant, Transparenzpflicht oder übrige | Einstufung mit Begründung |
| 4. Pflichten zuordnen | Aus Rolle und Klasse ergeben sich Pflichten und Fristen | Aufgabenliste mit Terminen |
| 5. Lieferanten befragen | Wie setzt der Anbieter Kennzeichnung, Dokumentation und Aufsicht um? | Schriftliche Antworten in den Unterlagen |
| 6. Kompetenz fördern | Schulung und Richtlinie, dokumentiert | Nachweis der Maßnahmen |
| 7. Regelmäßig prüfen | Neue Systeme und Änderungen in das Inventar übernehmen | Aktuelles Verzeichnis |
Wie die Einordnung in die Einführung eines Vorhabens passt, zeigt der Baustein KI im Unternehmen einführen. Wenn Sie Unterstützung bei Inventar und Einstufung möchten, ist unsere KI Beratung der passende Einstieg.
Wie finden wir KI in Standardsoftware?
Mit drei Fragen an jede Anwendung: Erzeugt sie Texte, Bilder oder Vorschläge? Sortiert, bewertet oder klassifiziert sie automatisch? Steht in den Versionshinweisen etwas von KI oder Assistent? Ergänzend lohnt der Blick in Verträge und Auftragsverarbeitungen, dort sind KI-Dienste oft als Unterauftragnehmer genannt.
Wie oft sollte das Inventar aktualisiert werden?
Bei jeder Einführung eines neuen Werkzeugs und bei jeder Änderung des Einsatzzwecks, dazu einmal im Jahr vollständig. Hilfreich ist eine feste Stelle, an die neue Werkzeuge gemeldet werden, bevor sie genutzt werden.
Wir ordnen Ihre Systeme so ein, wie wir sie auch bauen würden.
Inventar, Rolle und Einstufung entstehen aus dem Blick auf Technik und Ablauf, und die Rechtsberatung prüft auf dieser Grundlage im Einzelfall.
Fragen zur KI-Verordnung
Gilt die KI-Verordnung jetzt oder wurde sie verschoben?
Beides, je nach Pflicht. Die Verbote gelten seit Februar 2025, die Pflichten für Anbieter allgemeiner KI-Modelle seit August 2025 und die Transparenzpflichten nach Artikel 50 seit dem 2. August 2026. Der AI Omnibus hat nur die Pflichten für Hochrisiko-Systeme verschoben, auf den 2. Dezember 2027 für Systeme nach Anhang III und auf den 2. August 2028 für Systeme in regulierten Produkten.
Betrifft die KI-Verordnung auch kleine Unternehmen?
Ja, jedes Unternehmen, das KI beruflich einsetzt, ist mindestens Betreiber. Für die meisten Anwendungen im Mittelstand beschränken sich die Pflichten auf die Förderung der KI-Kompetenz und, je nach Einsatz, auf Transparenz. Für kleine und mittlere Unternehmen gibt es Erleichterungen bei Dokumentation, Qualitätsmanagement und Bußgeldern.
Sind wir Anbieter, wenn wir ChatGPT oder Copilot nutzen?
Nein, in diesem Fall sind Sie Betreiber. Anbieter ist, wer ein KI-System unter eigenem Namen auf den Markt bringt oder in Betrieb nimmt. Wer auf Basis eines Modells einen eigenen Chatbot baut und unter eigenem Namen einsetzt, kann für dieses System selbst Anbieter sein; das ist im Einzelfall zu prüfen.
Ist KI in der Personalauswahl erlaubt?
Ja, sie gilt als Hochrisiko-Anwendung. Ab dem 2. Dezember 2027 gelten dafür die Pflichten für Hochrisiko-Systeme: Der Anbieter liefert Dokumentation und Gebrauchsanweisung, Sie als Betreiber sorgen für menschliche Aufsicht, bewahren Protokolle auf und informieren Beschäftigte und Bewerber. Verboten ist dagegen die Emotionserkennung am Arbeitsplatz.
Müssen wir alle mit KI erstellten Texte kennzeichnen?
Nein. Die maschinenlesbare Markierung ist eine Pflicht des Anbieters des generativen Systems. Als Betreiber legen Sie Deepfakes offen und Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren, sofern kein Mensch sie inhaltlich geprüft und redaktionell verantwortet hat. Ein mit KI vorbereitetes Angebot oder ein Produkttext im Shop fällt nicht darunter.
Was kostet die Einordnung unserer KI-Systeme?
Das hängt an der Zahl der Systeme. Das Erstgespräch ist kostenfrei. Ein Scoping-Workshop liegt bei 1.500 Euro und wird bei Beauftragung verrechnet; darin entstehen Inventar, Rollen und Einstufung Ihrer Systeme. Abgerechnet wird nach tatsächlichem Aufwand. Die rechtliche Prüfung im Einzelfall übernimmt Ihre Rechtsberatung.
Passende Themen in der Wissensdatenbank
Welche Beiträge vertiefen dieses Thema?
Fachbeiträge mit Stand der Angaben und Quellen, die einzelne Kapitel dieser Seite weiterführen.
Worauf stützt sich diese Seite?
Rechtsstand: 30. Oktober 2026. Keine Rechtsberatung.
- Verordnung (EU) 2024/1689, KI-Verordnung
- Verordnung (EU) 2026/1744 zur Änderung der KI-Verordnung (AI Omnibus)
- Europäische Kommission: AI Omnibus tritt in Kraft
- Europäische Kommission: Leitlinien zu den Transparenzpflichten nach Artikel 50
- AI Act Service Desk: Artikel 25 und 26
- Bundesnetzagentur: Zentrale Rolle bei der Umsetzung der KI-Verordnung, 29. Juli 2026
- RTR: Sanktionen nach der KI-Verordnung
Welche Ihrer Systeme fallen unter die KI-Verordnung?
Im Erstgespräch gehen wir Ihre KI-Anwendungen durch und klären, in welcher Rolle Sie handeln und welche Pflichten daraus folgen. Sie erhalten eine Einschätzung, wo Handlungsbedarf besteht und wo nicht.